Drohen-Flüge

Hubschrauberlandeplätze des Ordensklinikum Linz

Auf den Gebäuden der Krankenhausstandorte Barmherzige Schwestern und Elisabethinen des Ordensklinikum Linz befindet sich jeweils ein Hubschrauberlandeplatz.
 

LOPE   48°18‘19.51‘‘ Nord                    14°17‘39.24‘‘ Ost          Hubschrauberlandeplatz Ordensklinikum Linz Elisabethinen, Fadingerstr.2, 4020 Linz

LOPL   48°17’57.79‘‘ Nord                    14°17’19.15‘‘ Ost          Hubschrauberlandeplatz Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern, Seilerstätte 4, 4010 Linz
 

Der aktuell festgelegte kreisförmige Radius um die beiden genannten Koordinatenpunkte beträgt jeweils 1500 m. (Luftverkehrsregeln, LVR 2014 Anhang E Teil B)

 

Betriebszeiten und Zweck:

Die angeführten Hubschrauberlandeplätze stehen zu jeder Zeit (24 Stunden des Tages/7 Tage der Woche) für anerkannte Einsatzorganisationen, Gesundheitsorganisationen zur Akutversorgung und Katastrophenschutzbehörden der Länder im Rahmen des gesetzlichen oder statutarischen Aufgabenbereiches, vornehmlich für Patiententransporte offen.

Flugbetrieb:

Die Ordensklinikum Linz GmbH stellt die Hubschrauberlandeplätze auf den Gebäuden zur Verfügung, hat aber keinen Einfluß auf den Flugbetrieb. Es können daher keine Angaben zu Starts und Landungen gemacht werden, weshalb auch keine verbindliche Drohnen-Flugbewilligung erteilt wird.
 

Allgemein gilt, daß die Hubschrauberlandeplätze rund um die Uhr betriebsbereit sind und daher ein Drohnenflug im Umkreis von 1500m nicht zulässig ist. (Siehe auch LVR 2014, insbesondere § 18 LVR 2014). Zulässige An- und Abflüge von Hubschraubern dürfen zu keiner Zeit gefährdet oder behindert werden. Ausnahmen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge während der Betriebszeiten sind in § 18 (5) LVR angeführt.
 

Drohnenpilot*innen sind verpflichtet, sich an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und digitalen Leitfäden zu „Drohnenflüge bei Krankenhäusern“ zu halten.