Chirurgie

Hernien Referenzzentrum

Elisabethinen

Kriterien für ein Hernienzentrum

Zertifizierungsordnung: Welche Kriterien müssen Hernienzentren erfüllen?

Es handelt sich um einen dreistufigen Zertifizierungsprozess, wobei die chirurgische Abteilung des Ordensklinikum Linz, als einzige Abteilung in Österreich, die höchste Stufe der Zertifizierung, nämlich die Stufe 3, das Referenzzentrum für Hernienchirurgie erreicht hat.
 

Stufe 1: Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie

Das „DHG-Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie“ wird durch die Deutsche Herniengesellschaft verliehen. Folgende Anforderungen müssen für Verleihung und den dauerhaften Besitz des „DHG-Siegels Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie“ erfüllt werden:

  • Operative Versorgung von mindestens 30 Hernienpatient*innen pro Jahr
  • Teilnahme an der Qualitätssicherungsstudie Herniamed (www.herniamed.de)
  • Vollmitgliedschaft der beantragenden Hernienoperateure in der DHG einschließlich der Europäischen

Herniengesellschaft und Bezug der Zeitschrift Hernia (Blockmitgliedschaft)
Nach 30 eingegebenen Patient*innen im Register kann das Siegel vergeben werden. Nach einem Jahr erfolgt eine Kontrolle der in das Register eingegebenen Patient*innen im Abgleich mit dem Controlling der Kliniken oder dem Jahresbericht der niedergelassenen Chirurgen. Mehr als 90 Prozent der operierten Hernienpatient*innen müssen in das Register eingebracht werden. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird nach weiteren zwei Jahren eine Rezertifizierung stattfinden, die nicht nur die Operationszahlen und die perioperativen Ergebnisse, sondern auch die Ergebnisse der Nachkontrollen beinhaltet.
Bei den Nachkontrollen muss eine Rate von mindestens 60 Prozent erreicht werden. Somit ist ein Zertifizierungszyklus von drei Jahren vorgegeben.


Grundsätzlich beruht jede höhergradige Zertifizierung auf dem DHG-Siegel. Der Antrag zur Zertifizierung als Kompetenz- oder Referenzzentrum für Hernienchirurgie kann erst erfolgen, wenn Klinik oder Praxis seit mindestens 12 Monaten das „DHG-Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie“ besitzt und bereits seit zwei Monaten die entsprechenden Follow-up-Kontrollen durchgeführt hat.
 

Stufe 2: Kompetenzzentrum Hernienchirurgie

Das Zertifizierungsverfahren für das Kompetenz- oder Referenzzentrum Hernienchirurgie
wird gemeinsam von der DGAV und der DHG durch die SAVC GmbH vorgenommen

  • Zur Erstzertifizierung müssen Klinik oder Praxis seit mindestens 12 Monaten das „DHG-Siegel Qualitäts-gesicherte Hernienchirurgie“ besitzen und bereits zwei Monate lang die notwendigen Follow-up-Maßnahmen vorgenommen haben.
  • Durchführung von mindestens 200 Hernienoperationen pro Jahr, wovon mindestens
    30 Narbenhernienoperationen sein müssen.

  • Es müssen einmal pro Woche speziell ausgewiesene Sprechstunden für Patient*innen mit Hernien angeboten werden.
  • Es muss die Möglichkeit des ambulanten Operierens vorgehalten werden.
  • Ein Behandlungspfad für die postoperative Schmerzbehandlung muss vorliegen.
  • Mindestens einmal im Monat muss eine Morbiditätskonferenz abgehalten werden.
  • Es muss die Möglichkeit der Ultraschalluntersuchung vorgehalten und die Kompetenz muss nachgewiesen werden.
  • Dokumentation aller Hernienoperationen in Herniamed.
  • Die Schmerzintensität postoperativ und zum Zeitpunkt der Entlassung muss erfasst werden.
  • Nachweis der leitliniengerechten Behandlung beidseitiger Leistenhernien.
  • Für mindestens 60 Prozent der Patient*innen muss das Ein-Jahres-Follow-up nachgewiesen werden
  • Folgende Ergebnisqualität bis 30 Tage postoperativ wird verlangt:
  • Gesamtkomplikationsrate Leistenhernie <5 %
    Reoperationsrate Leistenhernie <2 %
  • Reoperationsrate Narbenhernie <10 %
  • Infektions-/Revisionsrate nach offener Narbenhernien-OP <10 %
  • Infektions-/Revisionsrate nach laparoskopischer Narbenhernien-OP <3 %.
  • Die verantwortlichen Chirurgen müssen jährlich mindestens an einem der folgenden Kongresse teilnehmen:
  • DGAV-Jahrestagung im Rahmen des Chirurgenkongresses
  • DGAV-Jahrestagung in Kooperation mit der DGVS (Viszeralmedizin)
  • Kongresse/Symposien der DHG
  • Kongresse/Symposien der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Hernie (CAH)
  • Kongresse/Symposien der Europäischen Herniengesellschaft (EHS)
  •  

    Stufe 3: Referenzzentrum Hernienchirurgie:

    Alle Anforderungen für das Kompetenzzentrum Hernienchirurgie müssen nachgewiesen werden.

    Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

    • Durchführung von mindestens 250 Hernienoperationen pro Jahr, wovon mindestens 50 Narbenhernienoperationen,fünf komplexe Hernien (z. B. parastomale Hernie, Komponentenseparation) und fünf Zwerchfellhernien sein müssen.
    • Im Referenzzentrum müssen sämtliche laparoskopischen/endoskopischen und offenen Techniken der Hernienoperationen vorgehalten werden.
    • Referenzzentren müssen eine Kooperationsvereinbarung mit einer*m plastischen Chirurg*in abschließen.
    • Jährlich müssen mindestens zwei Vorträge oder Poster auf DHG-unterstützten oder internationalen Hernienkongressen nachgewiesen werden oder eine Publikation in einem Peer- reviewed-Journal veröffentlicht werden.
    • Ein Referenzzentrum bietet Fortbildungsveranstaltungen und Hospitationen auf dem Gebiet der Hernienchirurgie an. Die Fortbildungsveranstaltungen müssen mit insgesamt acht Punkten der zuständigen Ärztekammer pro Jahr zertifiziert sein.
    • Teilnahme an laufenden Studien zur Hernienchirurgie