Patientenrechte schützen und unterstützen die Patientin bzw. den Patienten im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt.
Ihre Rechte als Patient:
- Information über die den Patientinnen und Patienten zustehenden Rechte
- Einsicht in die Krankengeschichte
- Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken und aktive
Beteiligung an Entscheidungsprozessen den Gesundheitszustand betreffend - Medizinische Informationen durch eine zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärztin
oder eines Arztes in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art - Ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt, bei nachhaltiger
Verschlechterung des Gesundheitszustands auch Kontakt mit Vertrauenspersonen außerhalb
der Besuchszeiten - Seelsorgerische Betreuung
- Psychologische Unterstützung
- Ausreichende Wahrung der Intimsphäre
- Behandlung durch einen für allgemeine medizinische Anliegen der Patientin bzw. des
Patienten zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt neben der Erbringung
fachärztlicher Leistungen - Ein würdevolles Sterben
- Rücksichtnahme auf den allgemein üblichen Lebensrhythmus
- Möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei stationärer Versorgung von
Kindern - Achtung der besonderen Bedürfnisse bei Aufnahme beeinträchtigter Patienten
- Klare Preisinformationen durch den Rechtsträger