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Ordensklinikum Linz

Neues Knie- oder Hüftgelenk: 10 häufig gestellte Fragen vor der OP

Datum: 07.02.2019
  • Wie lange hält ein künstliches Knie- oder Hüftgelenk?
    Aus internationalen, groß angelegten Studien und Registerdaten weiß man heute, dass nach 10 Jahren etwa 95 % der künstlichen Knie- und Hüftgelenke funktionstüchtig sind und nach 15 Jahren eine Funktionsrate von etwa 90 % besteht, d.h. dass nach diesem Zeitraum 90 von 100 Patienten ein funktionierendes, künstliches Gelenk tragen. Nach 20 Jahren wird die Überlebensrate der Implantate mit etwa 85 % beziffert.
    Grundsätzlich lässt sich anmerken, dass die Haltbarkeit eines künstlichen Implantates vom Implantattyp, der Implantationstechnik und dem Verankerungsverfahren abhängig ist und natürlich auch vom Patient mitbestimmt wird. So wird etwa bei jüngeren und aktiven Patienten das Risiko, dass eine Endoprothese durch die starke Belastung kürzer hält, höher sein als bei älteren Implantatträgern, die ihr Implantat weniger belasten. Zudem können auch infektionsbedingte Entzündungen im künstlichen Gelenksbereich für eine verkürzte Haltbarkeit eines künstlichen Gelenkes verantwortlich sein und eine weitere Operation erfordern. 
     
  • Bin ich zu jung oder zu alt für eine Prothesenimplantation?
    Die Notwendigkeit zur Implantation eines künstlichen Gelenkes ist abhängig von der Erkrankung, die zur Zerstörung bzw. zum Verschleiß des Gelenkes geführt hat. Selbst bei sehr jungen Patienten kann es aufgrund verschiedener Pathologien zu einer sehr frühzeitigen, ausgeprägten Beeinträchtigung der Gelenksfunktion mit heftigen Schmerzen kommen, sodass dadurch Berufsfähigkeit und Aktivitätsradius in der Freizeit eingeschränkt und die Lebensqualität massiv reduziert ist. In dieser Situation ist also auch bei jungen Patienten die Notwendigkeit der Prothesenimplantation gegeben und die Entscheidung dazu richtig. 
    Eine Altersgrenze nach oben in Richtung hohes Alter gibt es unserer Meinung nach  nicht. Jeder Mensch hat bei entsprechenden Erkrankungen und dadurch bedingter Beeinträchtigung der Lebensqualität das Recht eine Verbesserung derselben zu erfahren. Daher ist auch im fortgeschrittenen Lebensalter eine Prothesenimplantation aus unserer Sicht auf jeden Fall durchführbar, sofern der Gesundheitszustand des Patienten dies erlaubt und dadurch eine Verbesserung der Lebensqualität zu erwarten ist. 
     
  • Ich habe eine Metallallergie, kann ich eine Prothese implantiert bekommen?
    Auch bei nachgewiesener Metallallergie kann ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk implantiert werden. Allerdings wechseln wir bei nachgewiesenen Metallallergien zu antiallergenen Implantaten. Das Thema „Metallallergie“ ist in den wissenschaftlichen Diskussionen noch nicht restlos geklärt. Eine abschließende Aussage kann daher noch nicht getroffen werden.
     
  • Wie wirkt sich meine Osteoporose auf die Lebensdauer des künstlichen Gelenkes aus?
    Das Vorhandensein einer Osteoporose bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Lebensdauer des künstlichen Gelenkes verkürzt ist. Es müssen allerdings bei  Planung der Operation und bei Implantation des Gelenksersatzes verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. So etwa ist bei Patienten mit starker Osteoporose die Art des Implantates sowie die Operations- und Fixationstechnik zu berücksichtigen: in diesem Fall kann eine Fixation mit Zement sehr sinnvoll und notwendig sein, um eine ebenso langfristige Haltbarkeit des Implantates zu erzielen, wie bei jüngeren Patienten, bei denen die Knochenfestigkeit nicht durch eine Osteoporose beeinträchtigt ist und bei denen eine zementfreie Fixation durchgeführt werden kann. 
     
  • Welche Narkoseverfahren sind möglich?
    Zur Implantation eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenkes stehen unterschiedliche Narkoseverfahren zur Verfügung. Sowohl die Vollnarkose als auch die Spinalanästhesie („Kreuzstich“) kann dazu gewählt werden. Beide Verfahren können auch in Kombination angewendet werden und sind als gleichwertig zu sehen.  Welches Verfahren im Detail für den jeweiligen Patienten das geeignetste Verfahren darstellt, wird im Rahmen eines Narkoseaufklärungs- und Untersuchungsgespräches festgestellt, bei dem der Gesundheitszustand, vorliegende Befunde und natürlich auch persönliche Wünsche des Patienten berücksichtigt werden
     
  • Welche Komplikationen sind während der Operation möglich?
    Im Rahmen der Implantation eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes könnte es rein theoretisch zu einer Verletzung eines Blutgefäßes und dadurch zu einer verstärkten Blutung kommen, die unter Umständen das Beiziehen eines Gefäßchirurgen zur Naht des verletzten Gefäßes erfordern würde. Weiters könnte es zu einer Nervenverletzung oder aber auch zu einer Bruchbildung am Knochen kommen, die aufgrund der Bearbeitung des Knochens während der Implantation eines Kunstgelenkes entstehen kann. In solchen Fällen ist während der Operation zusätzlich zur Kunstgelenksimplantation eine Stabilisierung des Knochens notwendig, um ein späteres ungestörtes Abheilen der verletzten Knochenstruktur und ein gutes Einheilen des künstlichen Gelenkes zu ermöglichen. Insgesamt kann man aber glücklicherweise behaupten, dass solche Komplikationen sehr selten vorkommen und meistens ohne bleibende Schäden abheilen. 
     

Neues Hüftgelenk

 

  • Was bedeutet Knie-TEP und was bedeutet unicondylärer Oberflächenersatz?
    Die Abkürzung „Knie-TEP“ bedeutet Knie-Totalendoprothese – bei dieser Operation werden sämtliche knorpeltragenden Anteile des Kniegelenkes durch eine künstliche Oberfläche, also durch ein ganzes Kunstgelenk, ersetzt. 
    Beim „unicondylären Oberflächenersatz“ ist ein großer Teil des Gelenkes hinsichtlich des Knorpelzustandes noch sehr gut, sodass nur die Hälfte des Gelenkes durch eine künstliche Oberfläche ersetzt werden muss. 
     
  • Wie lange muss ich im Krankenhaus bleiben?
    Im Anschluss an die Implantation eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes müssen verschiedene Ziele erreicht werden: So ist es notwendig die Wunde gut zur Abheilung zu bringen und auch eine eigenständige, zufriedenstellende Mobilität zu erreichen, bevor man das Krankenhaus wieder verlassen kann. Nach Knie-TEP-Implantation bedeutet dies, dass der Patient zumindest 90° Flexion (Beugung) im Kniegelenk erreichen soll, bevor er nach Hause entlassen werden kann. Dies bedeutet im Regelfall eine Aufenthaltsdauer von etwa 5-8 Tagen.
    Nach Hüft-TEP-Implantation ist die Verweildauer im Krankenhaus meist etwas kürzer. Durch neue Implantationstechniken, bei denen sehr muskelschonend und gewebeschonend vorgegangen werden kann, ist eine Entlassung nach etwa 4-7 Tagen möglich. Der Patient soll zu diesem Zeitpunkt mit 2 Stützkrücken Stiegen steigen können und wie nach Kniegelenksersatz ist auch in diesem Fall eine einwandfreie Wundheilung eine unbedingte Voraussetzung zur  Beendigung des Krankenhausaufenthaltes.

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