Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind gesetzlich verpflichtet, eine Sonderausbildung bzw. Spezialisierung innerhalb der normierten 5-Jahres-Frist zu absolvieren, sofern sie in einer setting- und zielgruppenspezifischen Spezialisierung gemäß GuKG §17 Abs. 2 tätig werden.
Dahingehend bietet das Ordensklinikum Linz diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen am Standort der Barmherzigen Schwestern folgende Sonderausbildung bzw. Spezialisierung an:
- Spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie